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 Erlasse des Jarls

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Fingal Thorwinson
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BeitragThema: Erlasse des Jarls   Erlasse des Jarls EmptyMi Jan 02, 2013 5:00 am

Bekanntmachung vom 2. Hartung des zweiten Jahres der Herrschaft Fingal Thorwinsons

Mit sofortiger Gültigkeit wird bekanntgegeben, dass das Gesetz Frostheims in allen Heerlagern, Heerzügen, Behausungen und Unterkünften des Jarls und Frostheims innerhalb und außerhalb von Frostheims Grenzen Anwendung finden soll. Jeder, in dessen Adern das Blut unseres Landes fließt und jeder, der sich unseren Lagern und Heerzügen anschließt, hat sich diesem Gesetz zu unterwerfen.

Gäste eines Lagers, der Unterkunft oder Behausung können sich diesem Gesetz mit allen rechten und Pflichten unterwerfen.

Der Erlass findet keine Anwendung auf Fremde in unseren Lagern oder Unterkünften. Das Recht des gastgebenden Landes findet auf Frostheimer nur dann Anwendung, wenn das angeklagte Verbrechen sich gegen einen Nicht-Frostheimer richtete.

In Kriegsgebieten ohne befreundetes Recht findet ausschließlich das Gesetz Frostheims Anwendung.


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Fingal, Sohn Thorwins, Sohn Geralds, Gode von Skanden, Jarl von Frostheim
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BeitragThema: Erlass zum Bau eines all Götter Tempels   Erlasse des Jarls EmptyFr Aug 23, 2013 11:36 am

Erlass zum Bau eines all Götter Tempels

Die führenden Goden Frostheims werden hiermit beauftragt
zusammen mit Baumeistern, denn Bau eines Allgöttertempels zu beraten und umzusetzen.   


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Fingal, Sohn Thorwins, Sohn Geralds, Gode von Skanden, Jarl von Frostheim


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Bernurd Jorenson, Gode der Fraya Hersir zu Largoh
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BeitragThema: Re: Erlasse des Jarls   Erlasse des Jarls EmptySa Sep 14, 2013 2:28 am

Erlass zum 13. Scheiding des zweiten Jahres von Jarl Fingal Thorwinson

Mit Bekanntgabe der Gesetze zur Verhängung der Todesstrafen gibt der Jarl bekannt, dass er dem Urteil seiner mächtigen Vertrauen schenkt und alle Urteile, die durch einen Thing der Mächtigen gefällt werden, hiermit anerkennt und auf sein Recht der Bestätigung verzichtet.

Gezeichnet

Bernurd Jorenson, Gode der Freya, Logman des Jarls
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BeitragThema: Re: Erlasse des Jarls   Erlasse des Jarls EmptySo Feb 23, 2014 11:06 pm

Im dritten Jahr Jarl Fingals wird bekanntgegeben:

Mit beginn des Februarmondes betraut Jarl Fingal, der Sohn Thorwins aus der Sippe der Skanden, seinen Bruder Sven Thorwinson, Logman und Schatzmeister des Jarls, mit der richtenden Gewalt des Jarls. Ausgenommen ist das Recht zur Verhängung der Todesstrafe und des Richtens über Mächtige des Volkes von Frostheim.

Dieses Recht endet mit Endzug durch oder dem Tode des Jarls.

Ferner ist das Recht zu Richten dann begrenzt, wenn nach Brauch oder Gesetz ein Mächtiger zu richten hätte.


Des weiteren wird bekanntgegeben, dass die Sippengoden zur Vermeidung von Missverständnissen fortan, als Fyrsten - Erste - benannt sein sollen.

Gezeychnet

Fingal, Sohn des Thorwin
Jarl von Frostheim
Fyrst der SKanden
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BeitragThema: Re: Erlasse des Jarls   Erlasse des Jarls Empty

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