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Thema: Gesetze von Skanden Mi Feb 26, 2014 1:53 am
Diese Gesetze sind von Thorwin Geraldson erlassen.
Stadtrecht
Die Stadttore werden bei Anbruch der Nacht geschlossen und nur für den Jarl, den Fyrst oder Mächtige Frostheims sowie Fyrste anderer Sippen geöffnet
Dass Tragen von Waffen auf dem Markt ist nur den Mächtigen, dem Jarl oder Fyrsten und ihren Wachen erlaubt
Die Stadt ist von Unrat freizuhalten
Landrecht
Zur Ordnung auf den Ländereien und in der Stadt von Skanden hat jede Ansiedlung oder jedes Viertel eine Wache aufzustellen und vor dem Fyrst oder einem Vertreter vereidigen zu lassen. Die Huskarle sind den Wachen vorgesetzt