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 "Gremien" und Rangfolgen Frostheims

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Fingal Thorwinson
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Fingal Thorwinson


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BeitragThema: "Gremien" und Rangfolgen Frostheims   "Gremien" und Rangfolgen Frostheims EmptyMi Sep 25, 2013 10:12 am

An dieser Stelle eine Liste mit den Entscheidungsträgern Frostheims. Es geht hier nur darum Ränge mit besonderen Befehlskompetenzen aufzulisten.


Allthing
Findet im September statt. Nur hier kann der Jarl angeklagt, gewählt oder abgewählt werden. Beim Tod des Jarls tritt der Allthing schnellst möglich zusammen. Was hier beschlossen, ist auch für den Jarl bindend. Daher ist er das höchste Gericht in Frostheim.

Thing der Mächtigen
Sind drei oder mehr mächtige an einem Ort, können diese den Thing der Mächtigen einberufen. Er ist nach nach Allthing und dem Jarl das dritthöchste Gericht. Der Jarl nutzt einen Rat der Mächtigen auch als direkte Beratung für sich.

Thing
Alle Sippen und Reisegruppen Frostheims können Thing halten. In diesem Fall sind es reine beratende Runden.


Rangfolgen


Jarl
Der Jarl ist als Einzelperson die höchste Instanz. Er kann Gesetze erlassen, deuten und notfalls auch ignorieren. Er ist der höchste Heerführer und steht in allen Fällen - außer göttlichen - über allen anderen Mächtigen.

Gode
Der Gode ist ein Mächtiger außerhalb der Heeresfolge. In Angelegenheiten des Glaubens steht er neben dem Jarl. Im Thing der Mächtigen hat er das alleinige Vorschlagsrecht für Strafen bei vergehen wider Glauben und Götter.

Hersir
Der Hersir ist Ohr, Auge und Ohr Frostheims in fremden Landen. Er steht daher auch nicht in der Heeresfolge. Im Thing der Mächtigen ohne einen Jarl hat er das alleinige Vorschlagsrecht wider Beschuldigte eines Verbrechens in fremden Landen oder gegen solche.

Tharne
Der Tharne ist in der Heeresfolge der erste Mann nach dem Jarl. Es gibt nur einen und er spricht mit der Authorität des Jarls.Er kann über alle Vergehen richten, die keines anderen Mächtigen erfordern.

Hetman
Die Hetmannen sind Anführer von Gruppen und einzelnen Schiffen. Sie können über alle Vergehen richten, die keines anderen Mächtigen erfordern. In der Heeresfolge steht er nach dem Jarl und dem Tharne.

Logman
Als Gesetzeskundiger ist der Logman kein Mächtiger und darf nicht selbst Recht sprechen. Er berät alle Mächtigen und hat das Recht und die Pflicht, Verbrechen anzuklagen und zur Verhaftung Beschuldigter andere Freie zu befehligen.

Bootsmann
Der Bootsmann ist für die Instandhaltung des Schiffes zuständig. Zur Erfüllung dieser Aufgaben und zu Wacheinteilung auf dem Schiff oder in Lagern mit unmittelbarer Nähe zum Schiff darf er Freien Befehle erteilen.
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